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Unsere Statuten

Art. 1 Name

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Unter dem Namen A.M.E.P, Association de Mission et d'Entraide aux Philippines (deutsch: Missions- und Unterstützungsverband in Philippinen), besteht ein Verein im Sinne der Artikel 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

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Art. 2 Sitz des Vereins

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Der Sitz des Vereins befindet sich in Route de Collombé 24a, 1976 Erde, Schweiz.

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Art. 3 Ziele des Vereins

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Der Verein hat folgende Ziele:

    Die Armen der Bevölkerung auf den Philippinen zu unterstützen ;

    In Zusammenarbeit mit ACIM Asia (Association catholique des infirmiers et des médecins) an medizinischen Missionen auf den Philippinen teilzunehmen, insbesondere an der Mission Rosa Mystica ;

    Initiativen zur Prävention und Gesundheitsförderung durchzuführen;

    Materielle, medizinische, soziale und spirituelle Hilfe leisten.

Die Organisation ist christlich. Sie hat keine politische Zugehörigkeit. Sie verwirklicht ihre Ziele auf der Grundlage von Prinzipien der Wohltätigkeit und der Gemeinnützigkeit.

 

Art. 4 Mitglieder

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Die Vereinigung besteht aus Mitgliedern und Sympathisanten.

- Als Mitglieder gelten diejenigen, die diese Statuten und die Ziele des Vereins anerkennen und sich verpflichten, einen Jahresbeitrag zu entrichten. Die Mitglieder nehmen an den Generalversammlungen teil und haben ein Stimmrecht.

- Als Sympathisanten gelten diejenigen, die die Ziele des Vereins unterstützen und seine Aktivitäten durch Spenden fördern. Sympathisanten haben kein Stimmrecht.

 

Art. 5 Aufnahme von Mitgliedern

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Die Aufnahme neuer Mitglieder liegt in der Kompetenz des Vorstandes. Er kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen verweigern.

 

Art. 6 Austritt und Ausschluss

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Jedes Mitglied kann seinen Austritt schriftlich an den Vorstand erklären.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann vom Vorstand ohne Angabe von Gründen beschlossen werden. Dies im Falle von Verhalten, die offen gegen die Ziele des Vereins verstossen.

 

Art. 7 Organe

Die Organe des Vereins sind:

    Die Generalversammlung;

    Der Vorstand.

 

Art. 8 Generalversammlung

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Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie tagt mindestens einmal im Jahr. Sie wird vom Vorstand 30 Tage im Voraus einberufen und vom Präsidenten, im Verhinderungsfall von einem anderen Vorstandsmitglied, geleitet. Die Einberufung enthält die Tagesordnung.

Die Generalversammlung ist befugt, über alle auf der Traktandenliste aufgeführten Geschäfte zu beraten und die Rechnung zu genehmigen. Die Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.

 

Art. 9 Vorstand

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Der Vorstand besteht aus den aktiven Mitgliedern des Vereins, die sich für die Förderung und Verwaltung des Vereins einsetzen.

Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten, einem Sekretär, einem Kassier, einem Informatikverantwortlichen sowie einem Designer/Grafiker.

Er verwaltet den Verein und führt die Beschlüsse der Generalversammlung aus.

Der Vorstand tritt so oft wie nötig zusammen und die Entscheidungen werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Präsidenten ausschlaggebend.

Die Unterschrift des Präsidenten ist rechtsverbindlich für den Verein in Bezug auf finanzielle Verpflichtungen, Korrespondenz und alle anderen Handlungen, die auf einem Beschluss des Vorstands oder der Generalversammlung beruhen.

 

Art. 10 Ressourcen

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Die Ressourcen des Vereins setzen sich wie folgt zusammen:

- Die Beiträge der Mitglieder, deren Höhe von der Generalversammlung beschlossen wird;

- Spenden und Vermächtnisse, die dem Verein gewährt werden.

- Finanzielle Verpflichtungen des Vereins werden nur nach Maßgabe seines Vermögens eingegangen.

 

Art. 11 Auflösung

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Im Falle der Auflösung des Vereins wird das gesamte verfügbare Vermögen einer schweizerischen Institution zugewiesen, die einen religiösen Zweck verfolgt, gemeinnützig oder von öffentlichem Interesse ist und von der Steuer befreit ist. In keinem Fall kann das Vermögen an die natürlichen Gründer oder die Mitglieder zurückfallen oder zu deren Gunsten ganz oder teilweise und in irgendeiner Weise verwendet werden.

 

Art. 12 Änderung der Satzung

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Die Statuten können jederzeit von der Generalversammlung geändert werden.

 

Art. 13 Inkrafttreten

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Diese Statuten wurden von der Generalversammlung am 2. Februar 2021 angenommen und in Kraft gesetzt. Sie wurden vom Vorstand am 5. August 2021 geändert und angepasst.

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Ort und Datum: Erde, 5. August 2021.

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Im Namen des Vorstands :

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Die Präsidentin :   Véronique Pedroni                                                Die Sekretärin: Viviane Pedroni.

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